Vielleicht erinnert ihr euch nach an Ava und Ralph, zwei Personen, die nach der Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde durch die Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ fast drei Monate anonym in Haft saßen. Das Urteil von 4 Monaten Haftstrafe wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe wurde vom Landgericht bestätigt. Jetzt verwarf das Oberlandgericht die eingelegte Revision, das Urteil wird also rechtskräftig. Damit steht auch zu befürchten, dass vor dem Amtsgericht Cottbus die Prozesse gegen weitere 18 Personen beginnt, denen vorgeworfen wird an der Blockade beteiligt gewesen zu sein.
Nach der Verhandlung vor dem Landgericht Cottbus im Juni/Juli 2023, gingen die Anwält*innen von Ava und Ralph in Revision. Das Landgericht Cottbus hatte sich dem Urteil des Amtsgerichts Cottbus aus dem November 2022 angeschlossen und die beiden ebenfalls zu 4 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe verurteilt.
Jetzt, im Mai 2024 folgte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG), dieses hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen. In der Revision ging es unter anderem um die Frage, inwiefern Ava und Ralph als volljährig angesehen werden dürfen und ob es rechtens war, dass die beiden nach Ewachsenenstrafrecht verurteilt wurden. Das OLG meint dazu nur, dass das Landgericht ja schon so einschätzen können wird, ob die beiden erwachsen aussehen oder nicht („optische Reifezeichen“). Vor allem aber, dass die „‚reflektierten Erklärungen‘ der Angeklagten (insbesondere zum Klimaschutz und zur Klimakrise)“ in den beiden Prozessen „von deren ‚geistiger Reife‘ zeuge“, so das OLG.
Heißt das also, man kann nur reflektiert über die Klimakrise reden wenn man erwachsen ist? Und heißt das im Umkehrschluss auch, dass man im Zweifel härter bestraft wird, wenn man die Zusammenhänge der Klimakrise gut und strukturiert wiedergeben kann? Wenn es also Zweifel an der Volljährigkeit von Angeklagten gibt, entscheidet Wissen über die Klimakrise also im für eine härtere Strafe? Das klingt alles ganz schön absurd, aber auch bezeichnend für den Umgang der Justiz mit Klimaaktivismus.
Auch ein weiterer Punkt der Revision in dem es um die Kalkulation der Schadenssumme ging, wurde als unbegründet fallen gelassen. Auf der Website energy-charts.info ist öffentlich einsehbar wie viel Strom die einzelnen Kraftwerksblöcke zu welchem Zeitpunkt produziert haben. Eine solche Grafik wollte die Verteidigung im Prozess als Beweismittel einführen um zu zeigen, dass der von der LEAG berechnete Schaden nicht mit den tatsächlich produzeirten Strommengen zusammenpasst. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab und berief sich nur auf die „plausiblen“ Schätzungen der LEAG. Ach, das ist doch schön, wenn man sich selber aussuchen darf in welcher Höhe man geschädigt wurde!
Von den 4 Monaten Haftstrafe haben Ava und Ralph schon fast 3 Monate in Untersuchungshaft verbracht. Wegen des 2/3-Grundatzes (höchstens zwei Drittel der Haftzeit sollen in Untersuchungshaft verbracht werden) wurden die beiden damals dann anonym aus der JVA entlassen. Unklar ist noch, ob die beiden jetzt tatsächlich wieder für die letzten Wochen Haft eingeladen oder gesucht werden. Egal ob JVA oder Untergrund, wir halten zusammen und werden weiter für Klimagerechtigkeit kämpfen! Für uns steht fest, der Kampf für Klimagerechtigkeit wird immer auch ein Kampf gegen Staat und Justiz sein. Ob die Justiz unsere Aktionen jetzt gut oder schlecht findet, hat wenig mit ihrer Notwendigkeit zu tun!
Jetzt wo das Urteil gegen die ersten zwei Angeklagten rechtskräftig ist, stehen vermutlich auch die Prozesse gegen die anderen 18 Angeklagten an. Termine gibt es noch keine.
Viele Prozesse kosten leider auch viel Geld, deshalb freuen wir uns immer über Spenden für Anwält*innen, Prozesskosten und eventuelle Geldstrafen, und natürlich auch, falls ihr Lust habt bei euch vor Ort eine Soli-Party oder ähnliches zu veranstalten. Unsere Kontodaten findet ihr hier:
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