Aktueller Stand

Wir haben lange nichts mehr von uns hören lassen, das heißt aber nicht, dass die Repression vorbei ist. Ava und Ralph sind auch in zweiter Instanz verurteilt worden zu 4 Monaten ohne Bewährung, allerdings wurden sie nicht wieder inhaftiert, bis die Revision entschieden ist (also ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil), weil das Gericht keine Fluchtgefahr sah.

Gegen 18 weitere, namentlich bekannte Personen wurde vor dem Amtsgericht Cottbus mittlerweile Anklage erhoben wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe. Prozesstermine stehen noch nicht fest.

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Feuerwehr im Gericht am 12.07.23

Auch zum 2. Prozesstermin der Berufungsverhandlung gegen Ava und Ralph war vorm Landgericht Cottbus einiges los. Vor dem Gebäude war eine Kundgebung, wo unter anderem die Zuschauer*innen warten konnten, die nicht eingelassen wurden, obwohl noch Plätze frei waren. Gegen die Versammlungsleitung gab es eine Anzeige wegen dem Banner „Burn All Prisons“.

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Prozess geht am 12.7. weiter

Der Prozess gegen Ava und Ralph vor dem Landgericht Cottbus hat am 23. Juni 2023 begonnen mit viel Spektakel im und außerhalb des Gerichtssaales. Er wird am 12. Juli 2023 um 9 Uhr vor dem Landgericht fortgesetzt – ihr seid herzlich eingeladen.

Hier folgt jetzt die Berichterstattung auf Twitter zum Prozess:

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Berufungsprozesse wegen der Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde – unterstützt Ava und Ralph

Am 23.06 und 12.07. (korrigiertes Datum!) müssen Ava und Ralph wieder vor Gericht erscheinen. Es wird ein Berufungsverfahren gegen die beiden vor dem Landgericht in Cottbus geben. Zeigt euch solidarisch, kommt zum Verfahren, macht Soli-Aktionen in Cottbus, bei LEAG, dem nächsten Gericht, wo es euch sonst einfällt oder unterstützt auf andere Weise. Schreibt uns gern von euren Aktionen.

Ab 8:30 Uhr gibt es eine Kundgebung vor dem Landgericht (Gerichtsstraße 3,4). Der Prozess beginnt um 9:00 Uhr.

Vielleicht erinnert ihr euch – Im September 2022 wurde durch die Gruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ ein Kohlekraftwerk blockiert, der Klimakiller Jänschwalde. Die betreibende Firma LEAG behauptete einen Schaden von 3,2 Millionen Euro für Produktionsausfälle. Ava und Ralph weigerten sich ihre Personalien bekannt zu geben und saßen für drei Monate in Untersuchungshaft.

Im November 2022 wurde gegen die beiden verhandelt und eine Haftstrafe von 4 Monaten beschlossen, ohne Bewährung vor allem auf Grund der Anonymität. Es gelang dann allerdings sie nach drei Monaten frei zu bekommen. Ihre Haft war geprägt von zahlreichen Schikanen, wie langer Quarantäne, Verweigerung von Telefonaten mit Anwältinnen, veganem Essen und ähnlichem.

18 weitere Personen haben inzwischen Post bekommen. Ihnen wird vorgeworfen bei der Blockade angekettet gewesen zu sein oder dabei unterstützt zu haben (Hausfriedensbruch, Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung). Es wird also noch viele Gelegenheiten geben uns gegen die Repression aufzulehnen, uns gegenseitig zu unterstützen und Soli-Aktionen zu machen.

Schreibt uns falls ihr euch vorstellen könnt einen Info-Abend zu organisieren, wir kommen gerne bei euch vorbei. Es braucht natürlich auch Geld für Anwält*innen etc. und deshalb ist jeder Soli-Tresen hilfreich. Lasst uns zeigen das sich unsere Bewegung nicht einschüchtern lässt und wir uns gegen Repression gemeinsam wehren.

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Wie kamen Ava und Ralph frei? eine Nachricht von „draußen“

Hallo liebe Gefährt*innen,

Ihr fragt euch eventuell, wie wir so plötzlich rausgekommen sind. Dazu hier eine versucht hilfreiche kurze Erklärung.

Nachdem die ersten Haftbefehle ja am 20.11. ausgelaufen wären, hat das Amtsgericht Cottbus am Tag unserer Verhandlung (17.11.) zwei neue, unbefristete Haftbefehle erlassen, um uns weiter in Haft halten zu können. Gerechtfertigt haben sie das damit, dass das weitere Verfahren (falls es Berufungen gäbe, was ja jetzt auch der Fall ist) bzw. die Vollstreckung der Haftstrafe nur so sichern zu können, da wir ohne Identität angeblich nicht geladen werden könnten. (Unangefochten werden Urteile erst nach einer Woche rechtskräftig, sodass wir ohne neuen Haftbefehl für eine Woche raus gedurft hätten, bevor die restlichen 4 Monate abzusitzen wären.)

Gegen diese Haftbefehle wurden Haftbeschwerden eingelegt, in denen es unter anderem darum ging, dass 1. die Weiterführung der U-Haft aus verschiedenen Gründen unverhältnismäßig sei (komplizierteres Ding u. a. aus Zweidrittel-Regelungen, Resozialisierungsgrundsätzen, etc.) und 2. unsere Anonymität alleine kein Grund sei, von einer Fluchtgefahr auszugehen, weil wir ja im Verfahren auf einen Freispruch hoffen würden. Würden wir zur Berufungsverhandlung nicht erscheinen, müssten wir noch viel eher (als bei Nicht-Erscheinen) damit rechnen, rechtskräftig und evtl. auch zu einer höheren Haftstrafe als 4 Monaten verurteilt zu werden. Zudem könnte unsere Berufung einfach verworfen werden, wodurch es für uns noch viel schlechter aussähe. So wird in den Haftbeschwerden argumentiert, wieso wir also gar kein Interesse daran hätten, die Berufung schleifen zu lassen.
Es gab noch das Problem, wie wir ohne Adressen angeblich nicht geladen werden könnten. Das ließ sich aber leicht lösen, indem wir Ladungsvollmachten zu Protokoll gaben, sodass Ladungen für uns auch an unsere Anwältinnen zugestellt werden können. Dadurch gelten wir rein rechtlich als geladen, sobald unsere Anwältinnen geladen wurden.

Und auch wenn niemand damit gerechnet hat: Den Haftrichter hat das überzeugt. Die Staatsanwältin zwar nicht, aber sie muss erst mal damit leben. Eine Berufungsverhandlung kann also trotzdem stattfinden, die Geschichte ist noch nicht vorbei.

Der springende Punkt – über den wir als Bewegung vorsichtig freuen können – dabei ist: Unsere Anonymität allein ist jetzt – durch ein Landgericht so beschlossen – kein Grund mehr für Fluchtgefahr. Ihr könnt euch selbst überlegen, was ein genialer und evtl. weitreichender Beschluss das sein kann für die Zukunft. Wir freuen uns jedenfalls erst mal sehr.

Kämpferische Grüße,
Ralph & Ava

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Ava und Ralph sind frei!

Ava und Ralph wurden heute nach der Haftprüfung freigelassen – endlich!

Wir freuen uns, aber natürlich ist die Repression noch nicht vorbei, auch auf die anderen Beteiligten, die Personalien angegeben haben warten wahrscheinlich etliche Strafverfahren. Wir informieren euch dann hier weiter darüber.

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Haftprüfung

Soli-Grüße aus dem Fecher

Morgen um 12 Uhr ist am Landgericht Cottbus eine Haftprüfung angesetzt, d.h. das Gericht entscheidet daüber, ob die beiden bis zur Berufungsverhandlung weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen oder freikommen. Wir drücken die Daumen!

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Updates zu Post von Ava

Hallihallo ihr coolen Leute, die diesen Blog lesen, es gibt ein paar Updates und gesammelte Infos zum Thema Post. Und zwar:

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Aufruf: Schreibt Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Haftbedingungen von Ava und Ralph!

Liebe Freund*innen, Unterstützer*innen, liebe Klimabewegung,

In diesem zweiten Artikel zu Haftbedingungen wollen wir euch über die Umstände im Knast informieren und euch dazu ermutigen Dienstaufsichtsbeschwerden zu schreiben. Eine Anleitung wie ihr das anonym oder auch mit Klarnamen machen könnt, findet ihr weiter unten im Bericht.

Den ersten Teil zu den Haftbedingungen haben wir hier verlinkt: https://unfreiwilligefeuerwehr.blackblogs.org/2022/10/23/aktuelle-haftbedingungen/

Ab und an kommen wir über Briefe an Informationen von „drinnen“ aus dem Knast. Da es in diesem Artikel um zum Teil um sehr persönliche Themen geht, haben wir einige Passagen gekürzt und uns dazu entschlossen nicht kenntlich zu machen, welche Teile von Ava, Carlo oder Ralph stammen.

Es folgen ein paar weitere Einblicke zu den alltäglichen Schikanen, die sich Justizbeamt*innen bzw. die gesamte dahinter stehende Institution ausdenken:

  • Die vegetarische Essensalternative im Knast beinhaltet Fisch und es ist nicht möglich veganes Essen zu bekommen. Anscheinend haben es die Inhaftierten geschafft sich dagegen zu wehren und zumindest den Fisch vom Speiseplan zu streichen. Veganes Essen wird mit der Begründung verwehrt, dass es eine Mangelernährung sei. Es wurde sogar mit einem Aufenthalt in der Psychatrie wegen Essstörung gedroht, sollten die Inhaftierten weiterhin auf eine vegane Option beharren. Es ist vorgekommen, dass extra bestelltes veganes Essen (mit eigenem Geld aus dem Knastladen) nicht ankam.
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Brief von Ava: Ich vergleiche mich NICHT mit Sophie Scholl

Richtig-Stellung des WELT-Artikels „Nach zehn Stunden wird die Angeklagte Nr. 156282 dann doch verurteilt“ am 18.11.22 von Kerstin Rottmann

Wie von Springer-Blättern nicht anders zu erwarten, werden mal wieder Worte falsch wieder gegeben und aus Kontexten gerissen. Von Frau Rottmanns Darstellung: „Später vergleicht sie [ich] sich und andere Protestler noch mit Sophie Scholl – deren Protest gegen die Nazis sei auch erst Jahrzehnte danach gewürdigt worden.“ , möchte ich mich ausdrücklich distanzieren. Die ist nämlich Bullshit.

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