PM 6: Prozessbeginn gegen Ava und Ralph am 17.11.

Cottbus, 11.11.2022

Am Donnerstag, den 17.11.2022 um 8:30 Uhr, beginnt der erste Prozess gegen die „Unfreiwillige Feuerwehr“, die Aktionsgruppe, die Ende September das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockiert hat. Angeklagt sind die beiden Aktivist*innen, die sich „Ava“ und „Ralph“ nennen. Sie waren bei der Blockade festgenommen worden – seitdem sitzen sie in U-Haft, weil sie sich weigern, ihre Identität anzugeben. Die Aktivist*innen, die unter dem Namen „Unfreiwillige Feuerwehr“ Schlagzeilen gemacht haben, berufen sich vor Gericht auf den rechtfertigenden Notstand, der angesichts dem rasanten Fortschreiten der Klimakatastrophe bestehe. Ralph erklärt dazu: ‚Ich habe nach bestem Gewissen gehandelt! Anfangs dachte ich nicht, dass radikale Aktionen die einzige Möglichkeit sind, die eskalierende Klimakatastrophe aufzuhalten. Nach einem Haufen Klimademos, die alle nichts gebracht haben, muss ich mir jedoch eingestehen, dass Radikalität unsere letzte Chance ist.

Besondere Relevanz gewinnt der Prozess angesichts immer härterer Repressionen gegen die Klimagerechtigkeitsbewegung. Nicht nur gegen Ava und Ralph, auch gegen Aktivist*innen der Letzten Generation wurden in den vergangen Wochen in Bayern langfristige Inhaftierungen ohne faire Prozesse und Urteile angeordnet. Aus der Politik werden von allen Seiten härtere Strafen und Einschränkungen für Klimaproteste gefordert. Politiker*innen wie Nancy Faeser (SPD) oder Michael Stübgen (CDU) nahmen Gerichtsentscheidungen vorweg und sprachen pauschal von Straftätern und Verbrechern. Lena Ströer, Aktivistin der Aktionsgruppe „Unfreiwilligen Feuerwehr“, erwidert darauf: ‚Die Politik will zahnlosen Protest, der sich einfach ignorieren lässt, damit sie an veralteten Wachstumstheorien festhalten kann. Das lassen wir uns nicht mehr gefallen und wir lassen uns auch nicht einschüchtern. Wir handeln jetzt nicht mehr nur symbolisch, sondern bringen unseren Protest an die Orte, an denen Konzerne wie die LEAG auf Kosten der Umwelt dicke Profite einstreichen und in undurchsichtige Firmengeflechte abführen.

Im Vorfeld des Prozesses hatten Kontaktpersonen von Ava und Ralph öffentlich gemacht, dass in der Haft immer wieder grundlegende Rechte der beiden als Angeklagte und Inhaftierte verletzt wurden. So wurde zwischenzeitlich die Kommunikation mit der verteidigenden Anwältin verhindert und unter fadenscheinigen Gründen eine Kontrolle der Post angeordnet. Die Pressesprecherin der ‚Unfreiwilligen Feuerwehr‘ dazu: ‚Es scheint, als wolle der Staat hier mit einer unverhältnismäßig langen U-Haft und zusätzlichen Schikanen ein Exempel statuieren. Selbst wenn die Gerichte, wie gerade in Flensburg, den rechtfertigenden Notstand anerkennen, wurden die Demonstrant*innen schon bestraft. Das forcieren auch Politiker*innen wie Nancy Faeser oder Michael Stübgen, die pauschal von Straftäter*innen und Verbrecher*innen sprechen.‘