Berufung und Anzeige gegen LEAG

Die Anwält*innen von Ava und Ralph haben Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft auch – sie will nach Anweisung des Justizministeriums ein Urteil von mindestens 6 Monaten, so ist das, wenn der Verfolgungswille des Staates hoch ist. Schließlich ist es einfacher Klimaaktivisti zu verurteilen als real die Klimakrise zu bekämpfen – eine Entwicklung, die auch wir gerade zu spüren bekommen. Für uns heißt es, dass es deshalb im Januar zu einer Neuauflage des Prozesses gegen Ava und Ralph vor dem Landgericht kommen könnte. Und in Zukunft auch zu Prozessens gegen die anderen Beteiligten der unfreiwilligen Feuerwehr.

Gegen einen LEAG-Mitarbeiter, der im Prozess ausgesagt hatte, hat der Anwalt von Ralph Strafanzeige gestellt, wegen des Verdachts der Falschaussage. Im Prozess hatte dieser behauptet, dass es im letzten Jahr keine ungeplanten Abschaltungen von Kraftwerksblöcken gegeben hätte. Die Kraftwerksblöcke würden sonst nur im Rahmen der Revision herunter gefahren und an ungeplante Abschaltungen können er sich nicht erinnern. Im Tagesspiegel wurde jedoch berichtet, dass im Oktober 2022 ein Kohlekraftwerksblock wegen einer Störung herunter gefahren wurde. Einen Monat reicht das Erinnerungsvermögen des LEAG-Mitarbeiters also nicht oder sollte hier gezielt die unfreiwillige Feuerwehr belastet werden?

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