Die Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ hatte das Kohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg am 19. September 2022 blockiert. Als Folge mussten zwei Blöcke des Kraftwerks für einige Stunden heruntergefahren werden. Nach der Räumung der Blockade und 30 Stunden in Gewahrsam verhängte das Amtsgericht Cottbus gegen vier Personen, die sich weiter weigerten, ihre Personalien anzugeben, Untersuchungshaft. Zwei der Inhaftierten kamen frei, nachdem sie ihre Identität angegeben haben.
Ava und Ralph sind weiterhin in Haft. Sie wurden wegen der Kraftwerksblockade inzwischen zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat erneut Haftbeschwerde beim Amtsgericht Cottbus eingereicht. Ihre Haftbeschwerden gegen die U-Haft hatte das Gericht zuvor abgelehnt.
Die Gefangenen sitzen in der JVA Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen unter menschenunwürdigen und rechtswidrigen Bedingungen. Statt den üblichen fünf Tagen waren sie drei Wochen in Quarantäne und eine Gefangene musste zwei Wochen auf einen akuten Arzttermin warten. Briefe kamen entweder gar nicht an oder nur sehr verspätet. Veganes Essen wird ihnen mit der Begründung verwehrt, dass es eine Mangelernährung sei. Die vegetarische Essensalternative im Knast beinhaltet Fisch. Immerhin haben es die Inhaftierten geschafft, sich dagegen zu wehren und zumindest den Fisch vom Speiseplan zu streichen.
Die JVA Luckau-Duben verwehrt Ava, mit ihrer Verteidigung zu telefonieren. Auch dagegen geht ihre Anwältin nun juristisch vor. „Es ist skandalös“, erklärt der Bundesvorstand der Roten Hilfe, „dass der Kontakt zur Verteidigung eingeschränkt wird. Anrufe an Kontaktpersonen werden mit der Begründung verweigert, dass sie ja keine Namen haben, auf die man eine Telefonrechnung ausstellen könnte. Avas Anwältin muss deshalb für jedes Gespräch extra aus Chemnitz anreisen. Am Anfang waren Telefonate mit der Verteidigerin möglich, doch es hörten jedes Mal Justizangestellte mit – unüberwachte Telefonate, wie sie das Anwaltsgeheimnis vorsieht, wurden so verhindert. Hier fällt die Maske der Rechtsstaatlichkeit, das Recht auf ein faires Verfahren ist klar verletzt.“
„Es schockiert uns, mit welch massiver Repression auf Leute reagiert wird, die sich für einen lebenswerten Planeten einsetzen. Diese Energie sollte lieber investiert werden, um die Ursachen des Protests zu beheben und die fortschreitende Klimakatastrophe aufzuhalten“, so Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Aktionen von Klima-Aktivist*innen zogen zuletzt viel Wut auf sich. So wurden in München Aktivist*innen der „letzten Generation“ für 30 Tage in Präventiv-Gewahrsam gesperrt, weil sie weitere Aktionen ankündigten; und nachdem in Berlin eine Radfahrerin unter einen Betonmischer geraten und dabei lebensgefährlich verletzt worden war, wandte sich die Wut gegen eine politische Aktion in der Nähe, die keinerlei Auswirkung auf den Unfall oder die Notfallversorgung hatte. „Befeuert werden diese Hetzkampagnen auch durch Medien, die Aktivist*innen als „Extremisten“ bezeichnen. Die Klimakrise lässt sich nicht durch die Kriminalisierung von Protesten aufhalten, sie ist real. Sie fordert einen radikalen Wandel in vielen Lebensbereichen und sofortiges entschiedenes Handeln“, so Mike Dahlsen, ein Aktivist der „Unfreiwilligen Feuerwehr“.