PM 7: Nach dem Prozess

Am Donnerstag, den 17.11.2022, wurden in einem skandalöses Urteil zwei Klimaaktivist*innen der Aktionsgruppe „Unfreiwillige Feuerwehr“ zu einer Haftstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Aktionsgruppe hatte Ende September das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockiert, dadurch wurden zwei Blöcke zeitweise heruntergefahren. Angeklagt waren nun die beiden Aktivist*innen, die sich „Ava“ und „Ralph“ nennen. Sie waren bei der Blockade festgenommen worden und sitzen seitdem in U-Haft, weil sie sich weigern, ihre Identität anzugeben.

Zu dem Urteil äußerte sich die Aktivistin Jette Klamnitz, die als Zuschauerin den Prozess begleitete: „Das ganze Urteil ist eine Farce. Bei der Haftprüfung nach der Aktion legte sich das Gericht auf eine U-Haft von zwei Monaten fest. Eine längere Bestrafung sah es als unverhältnismäßig an. Nun müssen die beiden doch noch für weitere 2 Monate in den Knast. Doch all das überrascht uns nicht, die Klimagerechtigkeitsbewegung wird immer heftiger kriminalisiert. Egal ob mit präventiver Haft in Bayern oder mit einer weiteren Verlängerung der Knastzeit hier – wir lassen uns nicht einschüchtern!“

Aktivistin Jette Klamnitz dazu weiter: „Die Zeug*innenaussagen wimmelten nur so von Ungereimtheiten. Zufällig vergessene Unterlagen oder ein Angestellter, der in seinem eigenen Fachgebiet keine stichhaltigen Aussagen machen konnte.“
Die Verteidigung berief sich während der Verhandlung auf den rechtfertigenden Notstand nach §34 StGB. Denn sogar das Bundesverfassungsgerichtes urteilte 2021, dass die Gesetzgebung der Bundesregierung zum Klimaschutz unzureichend sei. Nach diesem Paragrafen und Begründung wurde in der vergangenen Woche ein*e Klimaaktivist*in aus Flensburg freisgesprochen. In diesem Fall urteilte das Flensburger Amtsgericht, dass Klimaschutz überwogen hat und die Tat, in diesem Fall Hausfriedensbruch, gerechtfertigt sei. Doch das Amtsgericht in Cottbus verwarf die Berufung auf den Notstandsparagraphen mit der absurden Begründung dass „der Klimawandel keine gegenwärtige Gefahr“ darstelle. 

Dazu Lena Ströer: „Die konkrete Aussage des Gerichts ist zutiefst kurzsichtig. Im letztjährigen Dürresommer mit Rekordtemperaturen und ausgetrockneten Flüssen, übrigens auch hier in Brandenburg, spürten wir die Klimakrise tagtäglich. Im globalen Süden sind Dürren und Flutkatastrophen, verursacht durch die Klimakrise, schon jetzt lebensbedrohlich. Es ist die Verantwortung der Länder, die für die meisten Treibhausemissionen verursacht haben, diese Emissionen jetzt massiv zu reduzieren. Da die Politik dieser Verantwortung bisher in keinster Weise nachkommt, sehen wir es als die einzige Möglichkeit an den Ausstieg aus der fossilien Infrastruktur selbst in die Hand zu nehmen!“